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FCG begrüßt neue Regeln für freie Dienstnehmer:innen und einheitliche Trinkgeldpauschale
16
Okt.

FCG begrüßt neue Regeln für freie Dienstnehmer:innen und einheitliche Trinkgeldpauschale

  • Mag. Denis Strieder
  • NEWS

Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter:innen (FCG) im ÖGB begrüßt die heute vom Nationalrat beschlossenen neuen Regeln für freie Dienstnehmer:innen und die Vereinheitlichung der Trinkgeldpauschale.

FCG-Bundesvorsitzende und ÖGB-Vizepräsidentin Abg.z.NR Romana Deckenbacher betont: „Mit diesen neuen Regeln stärken wir den Schutz und die Rechte freier Dienstnehmer:innen, sichern faire Arbeitsbedingungen und Mindeststandards und setzen ein klares Signal für Fairness in der Arbeitswelt.“

Ab 2026 gelten erstmals Kündigungsfristen und Kollektivvertragsmöglichkeiten für freie Dienstnehmer:innen. Kündigungen sind nach vier Wochen möglich, nach zwei Dienstjahren nach sechs Wochen. Freie Dienstnehmer:innen müssen künftig über geltende Normen wie Kollektivverträge oder Mindestlohntarife informiert werden. Außerdem können Verbände freier Dienstnehmer:innen kollektivvertragsfähig werden.

Ebenfalls heute im Nationalrat beschlossen wurde die neue Trinkgeldpauschale, die künftig für einheitliche Regelungen in der Gastronomie und Hotellerie sorgt. Trinkgelder bleiben steuerfrei, werden jedoch in die Berechnung von Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld einbezogen. Romana Deckenbacher betont dazu: „Die Einführung dieser klaren und bundesweit einheitlichen Regelung stärkt die soziale Absicherung der Beschäftigten, sorgt für Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten und bringt spürbare Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen.“

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