FCG-Frauen: Gewalt an Frauen darf nicht toleriert werden – für ein gewalt- und diskriminierungsfreies Leben in unserer Gesellschaft!
„Es wurden bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen, um dieser Ausprägung der Gewaltanwendung gegenüber Frauen sukzessive entgegenzutreten, dennoch bedarf es der Setzung weiterer wirkungsvoller Maßnahmen, um nachhaltige Verbesserungen für betroffene Frauen erzielen zu können“, führt Hafner weiter aus. Gewalt gegen Frauen stellt eine Menschenrechtsverletzung dar und hat nachhaltige negative gesellschaftliche Folgen.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem im Mai 2025 beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2025–2029 eine koordinierte Gesamtstrategie. Ziel ist es, die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen, konkrete Maßnahmen ressortübergreifend zu verankern und von Prävention bis zum effektiven Opferschutz alles zu tun, damit Gewalt weder offline noch online einen Platz hat. Damit wurde eine langjährige Forderung der FCG-Frauen umgesetzt.
„Wir FCG-Frauen rufen dazu auf, sensibel über Gewaltvorfälle gegenüber Frauen zu berichten und die Würde und Anonymität der Betroffenen immer zu achten. Gewalt gegen Frauen verletzt Grundrechte und betrifft uns alle. Setzen wir gemeinsam ein Zeichen für eine Gesellschaft ohne Gewalt und fördern einen respektvollen und gewaltfreien Umgang miteinander“, unterstreicht Mag.a Ursula Hafner abschließend.