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Attraktivierung der Lehrer:innenausbildung wurde im Parlament beschlossen!
18
Apr.

Attraktivierung der Lehrer:innenausbildung wurde im Parlament beschlossen!

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Im Rahmen der gestrigen Nationalratssitzung wurde die Reform der Lehrer:innenausbildung beschlossen. Diese bringt eine kürzere Ausbildungszeit bei gleichbleibender Qualität. Die neue Lehramtsausbildung gewährt eine solide fachliche Ausbildung, eine fundierte pädagogische Bildung und den Erwerb praktischer Erfahrungen am Schulstandort.

FCG-Bundesvorsitzende Abg. z. NR Romana Deckenbacher & Abg. z. NR Rudolf Taschner haben bereits im Vorfeld im Zuge einer Pressekonferenz im Parlament (10. April 2024) ausführlich zur Reform der Lehrer:innenausbildung Stellung genommen. „Die jetzige Reform ist ein Meilenstein in der Geschichte der Lehrer:innenausbildung! Dadurch wird eine gute Ausbildung gewährleistet, die motivierte und begeisterte Lehrerinnen und Lehrer und sinnstiftende Arbeit hervorbringt! Es gibt damit eine gleichwertige akademische Ausbildung für alle Schultypen, was vor allem vielen Frauen, die sich für eine Lehrtätigkeit an Volksschulen entscheiden, zugutekommt. Außerdem erfolgt eine Anrechnung der Induktionsphase – also einer berufsbegleitenden Einführung – im berufsbegleitenden Master. Wir beschließen damit ein Gesetz für ein Studium des Lehramts, das den Ansprüchen und Erfordernissen der Schule des 21. Jahrhunderts gerecht wird!“, zeigt sich FCG-Bundesvorsitzende Abg. z. NR Romana Deckenbacher erfreut.

Das Bachelorstudium dauert in Zukunft für alle Richtungen des Lehramts drei Jahre im Umfang von 180 ECTS-Punkten und ist damit zeitlich den meisten anderen Bachelorstudien gleichgestellt. Bereits nach Erlangung des Bachelorgrades kann die Arbeit an den Schulen einsetzen. Zur Erreichung des Masters haben künftige Lehrerinnen und Lehrer 120 ECTS-Punkte zu belegen, wodurch die gesamte Ausbildung in fünf Jahren absolviert werden kann.

Der Gesetzesentwurf, der morgen in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses behandelt wird, sieht nämlich an Pädagogischen Hochschulen die Anpassung an die neue Regelung bis Ende Juni 2025 vor, an den Universitäten spätestens bis Ende Juni 2026. Am 17. April soll im Nationalrat ein entsprechender Gesetzesentwurf beschlossen werden.

Das sind die Kernpunkte der Reform:

Verkürzung des Bachelors auf 6 Semester (180 ECTS) und somit Gleichstellung mit beinahe allen anderen BA-Studien – Erster akademischer Abschluss (Bachelor) nach drei statt vier Jahren! 

– Masterabschluss für alle – Volkschullehrerinnen und -lehrer und Sekundarstufenlehrerinnen und -lehrer – im Ausmaß von 120 ECTS (2 Jahre) – Somit 5 Jahre Ausbildung für alle! 

– Anrechnung der Induktionsphase im berufsbegleitenden Master 

– Mehr berufsbegleitende Angebote im Master: Institutionalisierte Abstimmung zwischen Universitäten/Pädagogische Hochschulen und Arbeitgeber (Bildungsdirektionen) 

– Mehr Praxisanteile und bessere Verschränkung von Theorie und Praxis. 

– Möglichkeit für MINT-Lehramt (oder andere Fächerbündel) in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung der Sekundarstufe. 

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