Denis Strieder März 4th, 2026
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Denis Strieder März 2nd, 2026
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Denis Strieder Januar 19th, 2026
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Was sich 2026 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert
Das neue Jahr 2026 bringt zahlreiche Neuerungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Von transparenteren Arbeitszeiten über Reformen bei Pension und Weiterbildung bis hin zu besseren Arbeitsbedingungen – viele Änderungen sollen mehr Klarheit, Fairness und Sicherheit im Arbeitsalltag schaffen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Künftig muss bei der Sozialversicherungsanmeldung die vereinbarte Wochenarbeitszeit angegeben werden. Das sorgt für mehr Klarheit bei Lohnabrechnung, Überstunden, Urlaubs- und Sozialansprüchen und stärkt die Rechtsposition der Beschäftigten.
Ab 2026 können Kollektivverträge auch auf freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ausgeweitet werden. Damit werden unter anderem Mindestentgelte, Stundensätze oder Krankenentgelt kollektivvertraglich regelbar – ein wichtiger Schritt zu mehr Absicherung.
Der geringfügige Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit wird eingeschränkt und ist künftig nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, etwa für Langzeitarbeitslose oder Personen über 50 Jahre.
Mehrere Änderungen betreffen den Übergang in die Pension.
+ Teilpension ermöglicht eine Reduktion der Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent bei anteiliger Pension und entsprechendem Lohn.
+ Bei der Korridorpension steigt das Antrittsalter auf 63 Jahre und die erforderliche Versicherungszeit auf 42 Jahre. Betroffen sind Jahrgänge ab 1964.
+ Die Altersteilzeit ist ab 2029 auf maximal drei Jahre begrenzt, die notwendigen Anspruchszeiten steigen auf 884 Wochen.
Die bisherige Bildungskarenz wird durch eine neue Weiterbildungszeit ersetzt. Voraussetzung sind mindestens zwölf Monate Beschäftigung sowie eine verpflichtende AMS-Beratung. Ab einem Bruttolohn von 3.255 Euro ist eine Arbeitgeberbeteiligung vorgesehen. Für Akademikerinnen und Akademiker gelten strengere Zugangsregelungen. Zusätzlich ist eine Teilzeit-Weiterbildung möglich, bei der die Arbeitszeit um 25 bis 50 Prozent reduziert wird, mindestens jedoch zehn Stunden pro Woche.
Ab Juni 2026 dürfen Beschäftigte offen über ihr Einkommen sprechen. Zudem besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft über die Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten. Unternehmen müssen Einkommensunterschiede nachvollziehbar begründen.
Trinkgeld bleibt weiterhin steuerfrei. Neu sind österreichweit einheitliche Sozialversicherungs-Pauschalen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inkasso beträgt die Pauschale 65 Euro monatlich, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Inkasso 45 Euro. Diese Regelung gilt ab 2026 bundesweit und soll künftig regelmäßig angepasst werden.
Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem Nachbarland Österreichs wohnen und dort freien Arbeitsmarktzugang haben, können künftig auch in Österreich arbeiten, wenn offene Stellen sonst nicht besetzt werden können.
Mit 1. Jänner 2026 tritt die Hitzeschutzverordnung in Kraft. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Maßnahmen wie zusätzliche Pausen, Schattenplätze, ausreichende Trinkmöglichkeiten und angepasste Arbeitszeiten sicherstellen. Ziel ist der Schutz der Gesundheit und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit bei hohen Temperaturen.
Viele dieser Neuerungen, etwa beim Arbeiten im Alter, beim Hitzeschutz oder bei der Lohntransparenz, setzen zentrale Forderungen der FCG um. Als Christgewerkschafterinnen und Christgewerkschafter begrüßen wir diese Fortschritte und setzen uns weiterhin mit aller Kraft für Sicherheit, Gerechtigkeit und bessere Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten ein.
Denis Strieder Dezember 31st, 2025
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